Windenergie in Perl: bestehende Parks, Genehmigung Sinz, Planverfahren ab 21. September 2026

 tand: 17. September 2026

Die Gemeinde Perl hat mit Bekanntmachungsblatt I-0054/2026 Ortsratssitzungen und eine nichtöffentliche Ausschusssitzung zur Windenergie angekündigt. Das sind Tagesordnungen, keine Beschlüsse. Neue Standorte oder Vertragssummen sind öffentlich nicht genannt.

1. In Betrieb: Windpark Perl

Sieben Anlagen Vestas V112-3,075 MW, zusammen 21,5 MW. Nabenhöhe 140 m, Gesamthöhe 196 m. Inbetriebnahme Dezember 2013 bis Februar 2014. Die Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Perl mbH & Co. KG (IEP) hält 10 Prozent. Weitere Gesellschafter unter anderem VSE, Windpark Perl Beteiligungs-GmbH, KEW und GWW Bous-Schwalbach.

2. In Betrieb: Windpark Büschdorf

Zwei Anlagen Enercon E-115-3,0 MW, zusammen 6,0 MW. Inbetriebnahme Dezember 2017. Anteil IEP 12,5 Prozent. Weitere Gesellschafter unter anderem VSE, KEW, BürgerEnergieGenossenschaft Hochwald und Stadtwerke Saarbrücken.

3. Genehmigt: zwei Anlagen Perl-Sinz

Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat am 7. Mai 2025 zwei Anlagen nach BImSchG genehmigt (Bekanntmachung Juli 2025), Antragsteller Juwi GmbH.

  • WEA 01: Vestas V162-5,6 MW, Gemarkung Sinz, Flur 16, Flurstücke 6 und 7.
  • WEA 02: Vestas V150-5,6 MW, Gemarkung Sinz, Flur 13, Flurstück 12.

Genehmigung heißt nicht automatisch Bau oder Inbetriebnahme.

4. In Beratung: Teilflächennutzungsplan Windenergie

Montag, 21. September 2026, 18 Uhr, Bürgerhaus Nennig: alle Ortsräte zur Fortschreibung des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ und zur Einleitung des Verfahrens. Das legt noch keine neuen Flächen endgültig fest.

5. Nichtöffentlich: mögliche Verträge

Dienstag, 22. September 2026, 18 Uhr, Zukunftsausschuss, Besprechungsraum 1. OG Bürgerhaus Nennig: Sachstand erneuerbare Energien und mögliche Verträge zur finanziellen Beteiligung an den Parks Perl und Büschdorf. Beträge, Laufzeiten und Risiken sind nicht veröffentlicht. Für den 1. Stock ist ein Aufzug öffentlich nicht belegt.

Haushalt: Der Doppelhaushalt 2025/2026 bleibt die geltende Grundlage. Windpark-Einnahmen sind darin nicht als neue, beschlossene Vertragssummen ausgewiesen.

Quellen: Gemeinde Perl, Bekanntmachungsblatt I-0054/2026; VSE Windpark Perl und Windpark Büschdorf; LUA-Bekanntmachung Windpark Perl-Sinz.

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